Im Oktober treten zudem einige gesetzliche Änderungen in Kraft, wie beispielsweise neue Regeln für Mini- und Midijobs. Außerdem steigt der Mindestlohn. Der erleichterte Zugang zum Kurzarbeitergeld wird verlängert. Mit dem Inflationsausgleichsgesetz sollen die mit der kalten Progression verbundenen schleichenden Steuererhöhungen
Monatsinformation September 2022
Der Bundesfinanzhof hatte bzgl. des Vorsteuerabzugs aus der Errichtung einer Photovoltaikanlage über die Zuordnung einer Photovoltaikanlage zum Unternehmensvermögen zu entscheiden. Und weiter entschied der Bundesfinanzhof, dass ein Erbe nicht die Erbschaftsteuerbefreiung für ein Familienheim verliert, wenn ihm die eigene Nutzung
Vorbereitungen für den hessischen Gründungspreis bei G+M
Bei uns trafen sich das „Who is Who“ der Gründerszene sowie verschiedene Mentoren zum „Halbfinaltraining“ des hessischen Gründungspreises. Lesen Sie hier den Presseartikel: https://osthessen-news.de/n11706274/drei-fuldaer-start-ups-im-halbfinale-des-hessischen-gruenderpreises.html
Monatsinformation August 2022
Nach einer weiteren Entscheidung des Bundesfinanzhofs setzen sog. regelmäßig wiederkehrende Einnahmen und Ausgaben voraus, dass sie kurze Zeit vor Beginn bzw. kurze Zeit nach Ende des Kalenderjahres ihrer wirtschaftlichen Zugehörigkeit nicht nur gezahlt, sondern auch fällig geworden sind.
Seit Beginn der Corona-Pandemie kann für das häusliche Arbeitszimmer auch eine andere Abzugsregelung mit Pauschalbeträgen geltend gemacht werden. Dabei besteht nicht die Voraussetzung, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht. Wegen der Verhinderung der Ansteckungsgefahr an Corona kann der Arbeitgeber die sog. Homeoffice-Pflicht anordnen bzw. sie selbst in Anspruch nehmen.
Zudem entschied das Finanzgericht Münster, dass ein Vorsteuerabzug aus von der Steuerfahndung festgestellten Schwarzeinkäufen nicht möglich ist, wenn keine entsprechenden Rechnungen vorliegen.
Monatsinformation Juli 2022
Der Bundesrat hat am 10.06.2022 zahlreichen steuerrechtlichen Maßnahmen zur Bewältigung der Corona-Krise zugestimmt, die der Bundestag am 19.05. beschlossen hatte und die durch den Finanzausschuss in einigen wesentlichen Punkten verändert wurden. Mit dem Vierten Corona-Steuerhilfegesetz sollen erweiterte Abschreibungsmöglichkeiten für Firmen, die verlängerte Homeoffice-Pauschale für Arbeitnehmer bis Dezember 2022 und Vorschriften zur steuerfreien Auszahlung eines Pflege-Bonus in Kraft treten.
Das Finanzgericht Nürnberg entschied, dass eine Dachreparatur nicht im Zusammenhang mit dem Betrieb einer Photovoltaikanlage steht und daher keine Vorsteuerverrechnung stattfinden kann. Das Finanzgericht Niedersachsen entschied zur Umsatzsteuerpflicht bei Lieferungen von PV-Strom.
Das Finanzgericht Münster versagt generell die Steuerfreiheit für Energielieferungen, die im Zusammenhang mit steuerfreien Wohnungsvermietungen erfolgen. Die Nichtabführung einzubehaltender und anzumeldender Lohnsteuer zu den gesetzlichen Fälligkeitszeitpunkten begründet laut einem Urteil des Bundesfinanzhofs regelmäßig eine zumindest grob fahrlässige Verletzung der Pflichten des Geschäftsführers einer GmbH. Das gilt auch im Fall der nachträglichen Pauschalierung der Lohnsteuer.
Monatsinformation Juni 2022
Wer nach dem 01.01.2021 Computer, technische Ausstattung oder Software für Arbeit oder Studium angeschafft hat, kann die Kosten dafür nach einem aktuellen Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 22.02.2022 gleich im ersten Jahr in voller Höhe steuermindernd geltend machen.
Der Entlastungsbetrag für Alleinerziehende kann auch im Trennungsjahr zeitanteilig gewährt werden, wenn die Ehegatten nicht gemeinsam zur Einkommensteuer veranlagt werden. Zudem darf der jeweilige Ehegatte nicht in einer Haushaltsgemeinschaft mit einer anderen volljährigen Person leben. So entschied der Bundesfinanzhof.
Außerdem entschied der Bundesfinanzhof entgegen seiner bisherigen Rechtsprechung, dass Sportvereine sich gegenüber einer aus dem nationalen Recht folgenden Umsatzsteuerpflicht nicht auf eine allgemeine, aus der Mehrwertsteuersystemrichtlinie abgeleitete Steuerfreiheit berufen können. Die Entscheidung betrifft unmittelbar nur Leistungen, die Sportvereine gegen gesonderte Vergütung erbringen. Sie ist aber für die Umsatzbesteuerung im Sportbereich von grundsätzlicher Bedeutung.
Energiepauschale
Anspruch auf die Energiepauschale haben alle unbeschränkt Einkommensteuerpflichtige, die Einkünfte aus Land- und Forstwirtschaft, Einkünfte aus Gewerbebetrieb, Einkünfte aus selbständiger Arbeit oder Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit erzielen. Die Höhe der Energiepauschale beträgt 300 EUR. Der Anspruch auf die Energiepauschale entsteht
Monatsinformation Mai 2022
Bitcoins und ähnliche Kryptowährungen locken mit hohen Gewinnen bei deren Verkauf. Das Finanzgericht Köln bestätigt, dass Gewinne, die aus der Veräußerung von Kryptowährungen erzielt werden, nach den ertragsteuerlichen
Grundsätzen für private Veräußerungsgeschäfte zu behandeln sind.
Durch Sturm oder Unwetter entstehen immer wieder Schäden, die allerdings unter bestimmten Voraussetzungen als außergewöhnliche Belastungen geltend gemacht werden können.
Das Thema „Liebhaberei“ ist ein Dauerbrenner und beschäftigt „alle Beteiligten“ in Wirtschaft und Behörden. Neuigkeiten durch die Finanzgerichtsbarkeit sind beachtlich. Kürzlich hatte das Finanzgericht Münster zu entscheiden, ob beim Betrieb einer Reithalle von „Liebhaberei“ auszugehen ist.
Für die Kündigung von Arbeitsverhältnissen werden zunehmend auch moderne Kommunikationsmöglichkeiten genutzt. Das Landesarbeitsgericht München hatte einen Fall zu entscheiden, in dem die Kündigung eines Arbeitsverhältnisses in Form eines Fotos via WhatsApp übermittelt wurde.
Aktuelle Informationen zur Kurzarbeit
Mit der Ersten und Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 28.10.2020 bzw. 25.03.2021 wurden einige Regelungen zur Kurzarbeit verlängert. Die neuen Regelungen ab dem 01.01.2021 und weitere aktuelle Weisungen der Agentur für Arbeit haben wir nachfolgend für Sie kurz zusammengefasst.
Aktuelle Informationen zur Grundsteuerreform
Schon im Jahr 2019 wurde die Reform der Grundsteuer verabschiedet. Insbesondere weil die „alte“ Einheitsbewertung überholt ist, ist es nun notwendig, sämtliche Grundstücke neu zu bewerten, wofür in 2022 erstmalig Handlungsbedarf für Grundstücksbesitzer entsteht. Die wichtigsten Informationen haben wir für