
Monatsinformation März 2025
die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d.h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Sonderzahlung, anwendbar.
Der Bundesfinanzhof entschied,…