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Monatsinformation März 2025

die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d.h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Sonderzahlung, anwendbar. Der Bundesfinanzhof entschied,…