Mit BMF-Schreiben vom 02.06.2021 hat die Finanzverwaltung für „kleine“ Photovoltaikanlagen auf dem Eigenheim eine Vereinfachungsregelung geschaffen.
Auf schriftlichen Antrag bleiben Einnahmen aus solchen Anlagen ertragsteuerlich unbeachtlich und es wird pauschal von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen.