Bereits im Oktober 2017 wurde durch Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) das Transparenzregister eingeführt. Juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH) und eingetragene Personengesellschaften (z. B. KG) sind seitdem dazu verpflichtet, Angaben über ihre wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen dem Bundesanzeiger mitzuteilen. Bisher galt
Photovoltaikanlagen auf dem Eigenheim
Mit BMF-Schreiben vom 02.06.2021 hat die Finanzverwaltung für „kleine“ Photovoltaikanlagen auf dem Eigenheim eine Vereinfachungsregelung geschaffen.
Auf schriftlichen Antrag bleiben Einnahmen aus solchen Anlagen ertragsteuerlich unbeachtlich und es wird pauschal von einer fehlenden Gewinnerzielungsabsicht ausgegangen.