Mit der Ersten und Zweiten Verordnung zur Änderung der Kurzarbeitergeldverordnung vom 28.10.2020 bzw. 25.03.2021 wurden einige Regelungen zur Kurzarbeit verlängert. Die neuen Regelungen ab dem 01.01.2021 und weitere aktuelle Weisungen der Agentur für Arbeit haben wir nachfolgend für Sie kurz zusammengefasst.