• Monatsinformation April 2025

    Die Einkommensteuer, die für den Ersatz eines Verdienstausfallschaden zu zahlen und dann vom Schädiger zu ersetzen ist, muss vom Geschädigten versteuert werden. Dies hat der Bundesfinanzhof entschieden.

    Der Bundesfinanzhof hat zudem zur Steuerfreiheit von Aufstockungsbeträgen nach dem Altersteilzeitgesetz Stellung genommen. Die Richter entschieden, dass eine steuerfreie Behandlung solcher Zahlungen auch dann möglich bleibt, wenn die Auszahlung erst nach der Beendigung der Alterszeit erfolgt. D.h., die Steuerfreiheit von Aufstockungsbeitragen scheitert nicht daran, dass der Empfänger zum Zeitpunkt des Zuflusses nicht mehr in Altersteilzeit ist.

    Das Niedersächsisches Finanzgericht entschied, dass die Rückzahlung von in den Jahren vor 2022 erzielten Einspeisevergütungen beim Betrieb einer steuerbefreiten Photovoltaikanlage im Jahr 2022 als Betriebsausgabe abzugsfähig ist.

    Das Bundesministerium der Finanzen hat bzgl. Des Nachweises von Krankheitskosten bei der Einlösung eines sog. E-Rezepts mitgeteilt, dass ab dem Veranlagungszeitraum 2024 die steuerliche Abziehbarkeit als außergewöhnliche Belastungen bei der Einlösung auch von E-Rezepten bei Verschreibungspflichtigen Medikamenten gegeben ist.

    Lesen Sie hier die gesamten Monatsinformationen:

    PDF zum Download: G+M Monatsinformationen April 2025

  • Monatsinformation März 2025

    die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d.h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Sonderzahlung, anwendbar.

    Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen sind. Dies gelte auch dann, wenn die Teilnahme an einem dort angebotenen, ärztlich verordneten Funktionstraining die Mitgliedschaft in dem Fitnessstudio voraussetzt.

    Das Verschenken von Geschäftsanteilen an leitende Mitarbeiter zur Sicherung der Unternehmensnachfolge führt laut Bundesfinanzhof nicht ohne Weiteres zur Steuerpflichtigem Arbeitslohn bei den Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit.

    Die Steuerermäßigung für haushaltsnahe Pflege- und Betreuungsleistungen gibt es ab dem Veranlagungszeitraum 2025 nur mit Rechnung und Überweisung auf das Konto des Leistungserbringers.

    Durch die vielen gesetzlichen Neuerungen der letzten Monate ist es sicher nicht einfach, den Überblick über die neu geltenden Regellungen zu behalten. Daher weisen wir erneut auf einige Änderungen im Umsatzsteuergesetz hin.

    Lesen Sie hier die gesamten Monatsinformationen:

    PDF zum Download: G+M Monatsinformationen März 2025

  • Monatsinformation Februar 2025

    Der 7. Senat des Finanzgerichts Münster hat entschieden, dass nachlaufende Betriebsausgaben, die im Zusammenhang mit steuerpflichtigen Einnahmen aus dem Betrieb einer Photovoltaikanlage in früheren Jahren stehen, aber erst 2022 abfließen, abzugsfähig sind. Zu diesem Ergebnis war bereits der 1. Senat des Finanzgerichts Münster in einem im Verfahren der Aussetzung der Vollziehung ergangenen Beschluss gekommen.

    Der Anscheinsbeweis ist eine Methode der mittelbaren Beweisführung. Er erlaubt, gestützt auf Erfahrungssätze Schlüsse von bewiesenen auf zu beweisende Tatsachen zu ziehen. Häufig müssen Finanzgerichte prüfen, ob der für eine private Nutzung betrieblicher Fahrzeuge streitende Anscheinsbeweis erschüttert ist. So auch kürzlich der Bundesfinanzhof und das Hessische Finanzgericht.

    Wenn ein zur Finanzierung eines vermieteten Grundstücks aufgenommenes Darlehen unter Zahlung einer Vorfälligkeitsentschädigung getilgt, das Grundstück jedoch weiterhin zur Vermietung genutzt wird, dann ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts die Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung abziehbar.

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  • Monatsinformation Januar 2025

    Mit dem Jahreswechsel gehen wieder zahlreiche gesetzliche Änderungen einher, die großenteils die Steuern betreffen. Viele davon stehen im Jahressteuergesetz 2024, das am 18.10.2024 im Bundestag und am 22.11.2024 im Bundesrat beschlossen wurde.

    Aber auch Regelungen aus dem Vierten Bürokratieentlassungsgesetz und dem Wachstumschancengesetz treten 2025 in Kraft, soweit nichts anderes genannt, am 01.01.2025 oder ab dem Veranlagungszeitraum 2025.

    Lange war unklar, ob das Steuerfortentwicklungsgesetz (Jahressteuergesetz 2024 II) kommt. Einen Tag nach dem Bundestag hat er auch der Bundesrat am 20.12.2024 dem Steuerfortentwicklungsgesetz zugestimmt.

    Entgegen dem ursprünglichen Regierungsentwurf enthält es nur noch die Steuerentlastung bei den Einkommensteuertarifen 2025 und 2026 und die Kindergelderhöhung.

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    PDF zum Download: G+M Monatsinformationen Januar 2025

  • Monatsinformation Dezember 2024

    Das Finanzgericht München hatte zur Aufteilung des Kaufpreises für eine Eigentumswohnung auf Grund und Boden und Gebäude zu entscheiden. Wurde eine Kaufpreisaufteilung im Kaufvertrag vorgenommen, stellt sich die Frage, ob diese vereinbarten und bezahlten Anschaffungskosten grundsätzlich auch der Besteuerung zugrunde zu legen sind.

    Zudem entschied das Finanzgericht München, ob einer Steuerpflichtigen der Vorsteuerabzug aus dem Erwerb einer wegen eines ihr gegenüber begangenen Anlagebetrugs tatsächlich nicht gelieferten Photovoltaikanlage zusteht.

    Der Bundesfinanzhof hält den gesetzlichen Zinssatz von 6 % p. a. für sog. Aussetzungszinsen für verfassungswidrig. Er hat daher das Bundesverfassungsgericht angerufen.

    Ob bei einem paritätischen Wechselmodell eine Verrechnung des hälftigen Kindergeldanspruchs mit den Kinderbetreuungskosten durch einseitige Erklärung und ohne ausdrückliche Zustimmung des anderen Elternteils zulässig ist, hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden.

    Durch den Bruch der Ampelkoalition stellt sich die Frage, wie es nun mit den laufenden Gesetzgebungs- verfahren weitergeht. In einigen Fällen ist noch kein weiterer Zeitplan absehbar.

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  • Steuerliche Hinweise zum Jahreswechsel 2024/2025

    Hier können Sie die Präsentation zu unserem Vortrag vom 14.11.2024 herunterladen:

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Monatsinformation-April-2021

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Weitere Corona-Informationen im Archiv:
Aktuelle Informationen zur Umsatzsteuerabsenkung Stand 02.07.2020
Corona-Informationen 10.06.2020

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