• Monatsinformation Juli 2024

    Der Bundesfinanzhof hatte sich mit der steuerlichen Auswirkung von abgeschlossenen Vereinbarungen über die Gewährung von Pensionszusagen an Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH zu befassen und hat mit seiner Entscheidung zwei wesentliche Bereiche auf diesem Rechtsgebiet dem Grunde nach geklärt.

    Verdeckte Gewinnausschüttungen beschäftigen die Finanzgerichte nach wie vor ständig. Das Finanzgericht Düsseldorf hat aktuell entschieden, dass wenn ein mittelbar beteiligter Gesellschafter einer GmbH ein Vorkaufsrecht für ein im Ausland gelegenes Grundstück entgeltlich einräumt, an dessen Nutzung die GmbH kein betriebliches Interesse hat, das Entgelt eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellt.

    Auch zu Gewinnen und Verlusten aus Photovoltaik-Anlagen entstehen immer wieder Fragen, mit denen sich Finanzgerichte zu befassen haben. Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte kürzlich zur steuerlichen Anerkennung von Verlusten aus dem Betrieb einer Photovoltaik-Anlage auf dem eigenen Haus zu entscheiden.

    Das Jahressteuergesetz 2024 hat lange auf sich warten lassen. Nun wurde der Entwurf des Gesetzes beschlossen, der eine Vielzahl von gesetzlichen Änderungen quer durch das Steuerrecht enthält.

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  • Mandantenseminar E-Rechnung 19.06.2024
  • Monatsinformation Juni 2024

    Der Bundesfinanzhof ging der Frage nach, wie die Einkommensteuer bei einer VIP-Loge zu pauschalieren ist, die ohne Bewirtungsleistungen und mit eingeschränkten Werbemöglichkeiten angemietet worden ist.

    Das Finanzgericht Münster entschied, dass die im Jahr 2022 an Arbeitnehmer ausgezahlte Energiepreis- pauschale zu den steuerbaren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit gehört.

    Ist Biersteuer auf von einem Hobbybrauer hergestelltes Bier zu erheben, das dieser unentgeltlich zum Probieren anbietet? Diese Frage hatte das Finanzgericht Düsseldorf zu entscheiden.

    Im Arbeitsrecht gibt es immer viele Fragen, u. a., wodurch Kündigungen gerechtfertigt sind. Wer beispielsweise ohne Erlaubnis Bilder vom eigenen Arbeitsplatz in sozialen Netzwerken postet, muss u. U. mit einer Kündigung rechnen. So entschied das Sächsische Landesarbeitsgericht.

    Die fristgerechte Kündigung eines schwerbehinderten Mitarbeiters während der Probezeit kann nach Ansicht des Arbeitsgerichts Köln diskriminierend im Sinne einer Benachteiligung wegen Behinderung und damit unwirksam sein, wenn der Arbeitgeber das Präventionsverfahren nicht durchgeführt hat.

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  • Monatsinformation Mai 2024

    Schuldet der Vermieter von Wohnraum zum vertragsgemäßen Gebrauch auch die Versorgung mit Wärme und warmem Wasser, stehen Kosten des Vermieters für eine neue Heizungsanlage nach Auffassung des Bundesfinanzhofs jedenfalls dann im direkten und unmittelbaren Zusammenhang zur steuerfreien Vermietung, wenn es sich dabei nicht um Betriebskosten handelt, die der Mieter gesondert zu tragen hat.

    Weiterhin hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Widerrufserklärungen von Lieferanten als Rückgängigmachung des Verzichts auf Steuerbefreiung ausgelegt werden können.

    Der Bundesfinanzhof hat sich zudem mit den Auswirkungen eines Berliner Testaments im Erbschaftsteuer- recht beschäftigt.

    Eine verdeckte Gewinnausschüttung beschäftigt die Finanzgerichte immer wieder. Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied aktuell, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer verdeckte Gewinnausschüttungen darstellen.

    Und das Finanzgericht Baden-Württemberg entschied, ob ungeklärte Vermögenszuwächse beim Gesellschafter-Geschäftsführer zum Vorliegen einer verdeckten Gewinnausschüttung führen.

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  • Monatsinformation April 2024

    Der Bundesrat hat in seiner Sitzung am 22.03.2024 dem Wachstumschancengesetz zugestimmt und damit den Kompromissvorschlag des Vermittlungsausschusses von Bundestag und Bundesrat vom 21.02.2024 bestätigt. Lesen Sie in dieser Ausgabe einen zusammenfassenden Überblick über die wichtigsten Regelungen des Wachstumschancengesetzes.

    Das Niedersächsische Finanzgericht hat sich mit der Frage auseinandergesetzt, ob eine Influencerin Aufwendungen für die Anschaffung von bürgerlicher Kleidung und Mode-Accessoires steuerlich geltend machen kann.

    Zu den Anforderungen an ein ordnungsgemäß geführtes elektronisches Fahrtenbuch – insbesondere zu den Erfordernissen der „äußeren geschlossenen Form“ und zum Begriff der „zeitnahen“ Führung – hat das Finanzgericht Düsseldorf Stellung genommen.

    Das Finanzgericht Berlin-Brandenburg entschied, ob Aufwendungen einer GmbH für ein TV-Abonnement und einen von ihrem Gesellschafter-Geschäftsführer privat genutzten Oldtimer eine verdeckte Gewinnausschüttung darstellen.

    Die Europäische Kommission hat im Oktober 2023 die Anhebung der Schwellenwerte für die Bestimmung der Größenklassen von Unternehmen und Konzernen veranlasst. Im Dezember 2023 trat die Verordnung in Kraft. Das Bundesjustizministerium hat nun die Aufgabe der Umsetzung.

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  • Monatsinformation März 2024

    Der Bundesfinanzhof entschied, dass die Nennung eines Einstellungsorts in einem Arbeitsvertrag für sich allein keine dauerhafte Zuordnung zu einer ortsfesten betrieblichen Einrichtung des Arbeitgebers bestimmt.

    In einem weiteren Urteil hatte der Bundesfinanzhof zu entscheiden, ob Aufwendungen für eine Dienstwohnung unter den besonderen Gegebenheiten des Streitfalls unabhängig von deren Größe notwendige Mehraufwendungen sind.

    Der Bundesfinanzhof ist der Auffassung, dass die Zuwendungen beim Empfänger zu keinen einkommensteuerpflichtigen Einkünften führen. Bei Geschäftsfreunden ist dies zu verneinen, wenn z. B. Veranstaltungen lediglich der Aufrechterhaltung und Vertiefung der Kunden- kontakte dienen.

    Für die elektronische Übermittlung von Lohnsteuerbescheinigungen ist ab dem Veranlagungszeitraum 2023 die Angabe einer steuerlichen Identifikationsnummer notwendig. Ein aktuelles Schreiben des Bundesfinanzministeriums regelt das Vorgehen in den Fällen, wenn dem Arbeitgeber die steuerliche Identifikationsnummer des Arbeitnehmers nicht vorliegt.

    Der Europäische Gerichtshof sieht bei umsatzsteuerfreier Vermietung von Grundstücken die Umsatzsteuerpflicht von damit vermieteten Betriebsvorrichtungen nach dem deutschen Umsatzsteuergesetz als nicht mit der Mehrwertsteuersystemrichtlinie vereinbar an.

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