Bereits im Oktober 2017 wurde durch Neufassung des Geldwäschegesetzes (GwG) das Transparenzregister eingeführt. Juristische Personen des Privatrechts (z. B. GmbH) und eingetragene Personengesellschaften (z. B. KG) sind seitdem dazu verpflichtet, Angaben über ihre wirtschaftlich berechtigten natürlichen Personen dem Bundesanzeiger mitzuteilen. Bisher galt diese Pflicht als erfüllt, wenn diese Informationen aus anderen Registern (bspw. dem Handelsregister) elektronisch abrufbar waren. Diese Fiktion fällt nun mit Wirkung zum 01.08.2021 weg, sodass ab dann alle Gesellschaften zur Eintragung in das Transparenzregister verpflichtet sind und dieses damit zum Vollregister wird.

Wegen der kurzen Zeit zwischen Beschluss des Gesetzes und dessen Inkrafttreten hat der Gesetzgeber großzügige, von der Rechtsform abhängige Übergangsfristen eingeräumt, die sich wie folgt darstellen und für diejenigen gelten, die durch die Änderung zum 01.08.2021 erstmalig eintragungspflichtig werden:

RechtsformEintragung bis spätestens
AG / SE / KGaA31.03.2022
GmbH / Genossenschaft / PartG30.06.2022
OHG / KG / Sonstige31.12.2022

Wirtschaftlich Berechtigte einer Gesellschaft sind diejenigen natürlichen Personen, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle die Gesellschaft letztlich steht. Dazu gehören insbesondere:

  • Anteilseigner, die mehr als 25 % der Kapitalanteile halten (auch mittelbar)
  • Stimmrechtsinhaber, die mehr als 25 % der Stimmrechte kontrollieren
  • Natürliche Personen, die auf vergleichbare Weise Kontrolle ausüben

Gibt es in einer Gesellschaft keine natürliche Person, die in diesem Sinne wirtschaftlich berechtigt ist, gilt der gesetzlich Vertreter der Gesellschaft oder der geschäftsführende Gesellschafter als wirtschaftlich berechtigt.

Auch wer bereits im Transparenzregister eingetragen ist, sollte in regelmäßigen Abständen überprüfen, ob sich seit der Eintragung Änderungen ergeben haben, die dem Transparenzregister gemeldet werden müssen. Dies sollte in regelmäßigen Abständen erneut überprüft werden.

Die Eintragung der wirtschaftlich berechtigten kann im Internet unter https://www.transparenzregister.de vorgenommen werden. Auf Wunsch können wir die Eintragung gerne für Sie vornehmen.