Monatsinformation Mai 2025

Der Solidaritätszuschlag bleibt verfassungsgemäß, solange sein Zweck, die Finanzierung Wiedervereinigungsbedingter Aufgaben, nicht offensichtlich weggefallen ist. Das Bundesverfassungsgericht wies eine Verfassungsbeschwerde gegen die umstrittene Abgabe zurück. Das Bundesverfassungsgericht hat auch zwei Verfassungsbeschwerden zur doppelten Besteuerung von Renten nicht angenommen und damit

Monatsinformation März 2025

die mit dem Corona-Steuerhilfegesetz vom 19.06.2020 eingeführte Steuerbefreiung ist nach Auffassung des Niedersächsischen Finanzgerichts rückwirkend, d.h. für ab dem 01.03.2020 gewährte Sonderzahlung, anwendbar. Der Bundesfinanzhof entschied, dass Aufwendungen für die Mitgliedschaft in einem Fitnessstudio nicht als außergewöhnliche Belastungen zu berücksichtigen